Im Kinderhaus hängt rechts neben der Tür eine Kopie der Ablassurkunde von 1333, die in Avignon (dem damaligen Sitz der Päpste) ausgefertigt worden ist wurde. Das Original wird heute im Staatsarchiv in Oldenburg aufbewahrt. Der 40tägige Ablass war damals die übliche Zeitspanne für kleinere Pilgerkirchen bedeutete, dass jemand, der an bestimmten Tagen in der Kirche betete oder zur Messe ging, 40 Tage seiner Bußzeit im Fegefeuer erlassen bekam.