St. Katharinen Kirche Schönemoor
St. Katharinen Kirche Schönemoor

Taufen

Taufe

Wie schön, wenn Sie sich entscheiden, Ihr Kind taufen zu lassen!

Der Tauftermin wird mit der Sekretärin des Gemeindebüros (04221/40464) vereinbart.
In der St. Katharinen Kirche wird am ersten und zweiten Sonntag im Monat im Gottesdienst um 10 Uhr getauft. 
Der Termin sollte vor oder während der Anmeldung geklärt werden. 

Bei der Anmeldung ( Formular, siehe unten) benötigen wir die Geburtsurkunde des Kindes und ggf. Patenbescheinigungen .

Sollten Sie keine Mitglieder des Bezirkse Schönemoor sein, ist eine Taufe ebenfalls möglich. In diesem Falle benötigen wir ein sog. Dimissoriale von Ihrer Kirchengemeinde. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir in diesem Fall eine Aufwandspauschale von 60,- Euro für erheben.

 

Patenschaft
Paten sind dazu da, enge Bezugspersonen für das Kind zu sein. Als erwachsene Freundinnen und Freunde können sie die Eltern bei der Erziehung unterstützen und, wenn das Kind größer ist, als Vertrauensperson neben den Eltern zur Verfügung stehen.
Das Patenamt hat auch eine wichtige christliche Bedeutung: Die Paten sollen dem Kind den Weg in die christliche Gemeinde ebnen, das kann durch eine Begleitung zum Kindergottesdienst, zum Schulanfängergottesdienst oder zu einem Weihnachtsgottesdienst geschehen, und/oder auch indem sie offen sind für die Glaubensfragen des Kindes und zum Gespräch darüber bereit sind. Möglich ist auch, dem Kind eine Kinderbibel oder Spielzeug, das mit der Bibel zusammenhängt, zu schenken.
In erster Linie sollen die Paten dem Kind aber zeigen, dass es ohne Vorleistung geliebt ist, so wie es ist (von den Paten, aber auch von Gott).
Mindestens ein Taufpate oder eine Taufpatin soll Mitglied einer christlichen Kirche sein, die unsere Taufe anerkennt. Wenn der Pate bzw. die Patin nicht im Bezirk Schönemoor wohnt, benötigen wir eine Patenbescheinigung, die vom Kirchenbüro der Heimatgemeinde ausgestellt wird. Es ist möglich, diese Bescheinigung zu schicken oder an unser Kirchenbüro zu faxen (04221/44221).
Viele Familien wählen auch Paten aus, die nicht Mitglied einer christlichen Kirche sind. Diese sind für uns „inoffizielle Paten“, die im Gottesdienst die Aufgaben des Paten/der Patin übernehmen können (das Kind halten, die Taufkerze anzünden, den Taufspruch vorlesen). Sie werden aber nicht in das Kirchenbuch eingetragen und bekommen keinen Patenbrief.

 

Das Taufgespäch dient dazu, dass sich Tauffamilie und Pastor kennen lernen und den Ablauf der Taufe durchsprechen. Für den Termin meldet sich der Pastor zur gegebenen Zeit.

Im regulären Gottesdienst haben die Tauffamilien die Möglichkeit, 1-2 Lieder auszusuchen. Im besonderen Taufgottesdienst sind es bis zu 4 Lieder. Sie sind zu finden im Evangelischen Gesangbuch (EG) vor allem unter der Rubrik „Taufe“, möglich sind aber auch alle anderen Lieder, die passend sind (z.B. „Weißt du, wieviel Sternlein stehen“ Nr. 511).
Für Lieder außerhalb des Gesangbuches ist es möglich, Kopien anzufertigen.

 

Der Taufspruch soll ein Wunsch, ein Lebensmotto sein, und den Menschen ein Leben lang begleiten. Die Bibel ist unser Heiliges Buch und bietet einen großen Schatz solcher Sprüche, weshalb der Taufspruch aus der Bibel sein sollte.
Sollten Sie sehr gerne Ihrem Kind einen Spruch mit auf den Weg geben wollen, der nicht in der Bibel steht, ist es möglich, diesen mit einem biblischen Vers zu ergänzen, der einen ähnlichen Sinn hat.

 

Für Gäste, die nicht ortskundig sind, empfiehlt es sich, sich nicht allein auf die Unterstützung von Navigationsgeräten zu verlassen. Die bittere Erfahrung zeigt, dass manche Gäste nicht rechtzeitig zur Taufe da waren, weil ihre Geräte sie "in die Pampa" geschickt haben. Wir empfehlen eine Rückversicherung durch eine Landkarte oder Google maps.

 

 

Anmeldung zur Taufe neu.docx
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